Unternehmen / Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht – rechtssicher gründen, führen und übergeben

Notarielle Begleitung im Gesellschaftsrecht: Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolgeplanung – wir unterstützen Unternehmen jeder Größe rechtlich fundiert und praxisnah.

Ihr Unternehmen in besten Händen – rechtlich wie unternehmerisch

Ob Familienbetrieb, wachsendes Start-up oder etabliertes Unternehmen – jede unternehmerische Entscheidung hat rechtliche Konsequenzen. Ein sauber strukturierter Gesellschaftsvertrag, rechtssichere Registeranmeldungen oder eine gut vorbereitete Nachfolgeregelung sind entscheidend für den Erfolg und die Stabilität Ihres Unternehmens.
Als Notarinnen beraten und begleiten wir Sie unabhängig, neutral und lösungsorientiert, damit Ihre unternehmerischen Pläne auch rechtlich auf sicheren Füßen stehen.

Notarielle Leistungen im Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie umfassend in allen Phasen des unternehmerischen Lebenszyklus – von der Gründung bis zur Nachfolge:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG)
  • Satzungsänderungen, z. B. bei Änderung des Firmennamens, des Unternehmenssitzes oder der Geschäftsführung
  • Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen und -versammlungen
  • Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen
  • Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Beglaubigung und elektronische Einreichung von Handelsregisteranmeldungen
  • Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie oder an Dritte
  • Begleitung bei Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder Spaltungen

Gründung mit Weitblick – Gesellschaftsverträge individuell gestalten

Die notarielle Gründung einer Gesellschaft erfordert mehr als ein Standardformular. Wir beraten Sie zu den passenden Gesellschaftsformen (z. B. GmbH, UG, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft) und gestalten gemeinsam mit Ihnen individuelle Satzungen, die den spezifischen Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht werden – z. B. zu:

  • Stimmrechten
  • Gewinnverteilung
  • Geschäftsführungsbefugnissen
  • Nachfolgeregelungen
  • Einziehungs- oder Abfindungsklauseln

Dabei arbeiten wir auf Wunsch eng mit Ihrer Steuerberatung zusammen, um rechtliche und steuerliche Vorteile optimal aufeinander abzustimmen.

Handelsregisteranmeldungen – sicher und zügig zum Ziel

Jede Eintragung ins Handelsregister – sei es zur Gründung, Änderung oder Löschung – muss notariell beglaubigt und elektronisch übermittelt werden. Wir sorgen für die vollständige, fristgerechte und rechtssichere Einreichung Ihrer Unterlagen beim zuständigen Registergericht.

Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen

Die Übergabe eines Unternehmens – sei es innerhalb der Familie oder durch Verkauf – erfordert frühzeitige und detaillierte Planung. Wir beraten Sie dazu, wie Sie Eigentums- und Entscheidungsbefugnisse geordnet übergeben, steuerliche Freibeträge optimal nutzen und Streitigkeiten im Erbfall vermeiden können.

Lassen Sie uns
persönlich ins Gespräch kommen.

Notarinnen und Rechtsanwältinnen
Janitschke und Grosch-Ahlers

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oder per Mail an info@kanzlei-emlichheim.de.

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