Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – selbstbestimmt vorsorgen, Angehörige entlasten
Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sorgen Sie rechtzeitig vor – selbstbestimmt, rechtssicher und individuell. Für sich. Für Ihre Familie.
Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, eine altersbedingte Einschränkung – viele Veränderungen kommen plötzlich und unerwartet. In solchen Situationen ist es nicht nur eine medizinische, sondern auch eine rechtliche Herausforderung, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Doch was viele nicht wissen:
Selbst Ehepartner oder Kinder dürfen –vom Notvertretungsrecht abgesehen- ohne Vollmacht nicht automatisch für Sie entscheiden. Nicht über Bankgeschäfte, nicht über medizinische Maßnahmen – und auch nicht über Ihren Aufenthaltsort oder Ihre Wohnsituation.
Vorsorge ist Fürsorge – für sich selbst und die Familie
Viele unserer Mandant:innen sagen uns: „Ich möchte selbst bestimmen, was mit mir geschieht – und ich möchte, dass meine Familie nicht allein dasteht.“
Mit einer notariell erstellten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie genau das erreichen:
- Sie bestimmen selbst, wer in Ihrem Namen handeln darf.
- Ihre Vertrauensperson kann ohne gerichtliche Betreuung für Sie tätig werden.
- Sie sorgen vor, damit Angehörige in einer Krisensituation handlungsfähig bleiben.
- Sie entscheiden vorab, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – und welche nicht.
- Sie vermeiden Fremdbestimmung durch das Betreuungsgericht.
Notarielle Vorsorge – rechtssicher, individuell, vorausschauend
Als Notarinnen beraten wir Sie unabhängig, vertraulich und mit großer Erfahrung. Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen eine Vorsorgevollmacht, die exakt auf Ihre Wünsche und Lebenssituation abgestimmt ist – ob als:
- Generalvollmacht (umfassende Vertretung in allen Bereichen)
- Vorsorgevollmacht (für den Fall der Geschäftsunfähigkeit)
- Betreuungsverfügung (Wunsch zur gerichtlichen Bestellung einer bestimmten Person)
- Patientenverfügung (medizinische Anordnungen für den Ernstfall)
Warum notariell?
Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht bietet im Vergleich zu einer handschriftlichen oder „Vordruck“-Lösung viele Vorteile:
- Sie ist rechtswirksam und vollumfänglich belastbar – auch gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden.
- Sie ist zwingend erforderlich, wenn Immobiliengeschäfte vorgenommen werden sollen.
- Sie gibt Dritten (z. B. Pflegeheimen, Ärzten) rechtliche Sicherheit.
- Sie verhindert Auslegungsspielräume oder Formfehler.
- Sie wird auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister erfasst – damit sie im Ernstfall schnell gefunden wird.
Sie möchten alles geregelt haben – oder wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Beides ist völlig in Ordnung. Manche Mandant:innen kommen mit einem fertigen Plan – andere zögern, weil das Thema schwerfällt. Wir holen Sie da ab, wo Sie stehen. Gemeinsam finden wir heraus, was für Sie und Ihre Angehörigen wichtig ist – ohne Druck, aber mit Klarheit und Erfahrung.
Denn: Vorsorge ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Verantwortungsbewusstsein.
FAQs zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ohne Vollmacht muss das Betreuungsgericht im Ernstfall eine Betreuung anordnen. Das kann – muss aber nicht – eine vertraute Person sein. Die Entscheidung liegt dann beim Gericht.
Nur sehr eingeschränkt. Für viele rechtliche und finanzielle Angelegenheiten braucht selbst der Ehepartner eine ausdrückliche Vollmacht. Das gilt auch bei medizinischen Entscheidungen – insbesondere außerhalb von Notfällen.
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Entscheidungen trifft, wenn Sie es nicht mehr können. Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.
Ja. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.
Eine notarielle Vollmacht bietet höhere Akzeptanz bei Banken, Behörden und Gerichten. Sie stellt sicher, dass Ihre Willensbildung geprüft wurde – und schützt besser vor Missbrauch oder Formfehlern. Sie ist zudem zwingend erforderlich, wenn der Bevollmächtigte formbedürftige Geschäfte vornehmen soll – z. B. Immobilien verkaufen, verschenken oder belasten. In diesen Fällen reicht eine privatschriftliche Vollmacht nicht aus.
Wir helfen Ihnen, rechtzeitig vorzusorgen – für heute und für morgen
Sorgen Sie mit einer notariellen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dafür, dass Ihre Stimme zählt – auch wenn Sie sie selbst nicht mehr erheben können.
Ob Sie alles regeln möchten oder erst Orientierung brauchen – wir beraten Sie empathisch, rechtssicher und individuell.