Vereinsrecht – rechtssicher handeln mit notarieller Unterstützung
Gemeinsam für die gute Sache – rechtlich gut aufgestellt
Ob Sportverein, Musikgruppe, Förderverein oder karitative Initiative: Vereine prägen das gesellschaftliche Leben in Deutschland und basieren auf dem freiwilligen Engagement vieler Menschen. Doch so ideell das Ziel ist – auch ein Verein braucht eine solide rechtliche Grundlage.
Wir unterstützen Sie notariell bei allen Fragen rund um das Vereinsrecht – von der Gründung bis zu späteren Satzungsänderungen oder der Eintragung ins Vereinsregister.
Vereinsgründung – mit rechtlicher Klarheit starten
Ein eingetragener Verein (e.V.) muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen, damit er rechtlich handlungsfähig ist und Gemeinnützigkeit erlangen kann. Dazu gehören:
- Eine rechtssichere Satzung
- Die Wahl eines Vorstandes
- Die Eintragung ins Vereinsregister
Als Notarinnen begleiten wir Sie auf diesem Weg, gestalten mit Ihnen die Gründungsdokumente und übernehmen die notarielle Beglaubigung und Einreichung Ihrer Anmeldung beim Vereinsregister.
Satzungsänderungen, Vorstandswechsel und mehr
Im laufenden Vereinsleben kommt es häufig zu Änderungen – etwa im Vorstand oder in der Satzung. Viele dieser Änderungen müssen beim Vereinsregister notariell angemeldet und beglaubigt werden, z. B.:
- Vorstandswahlen oder Wechsel
- Umzug des Vereinssitzes
- Satzungsänderungen oder -ergänzungen
- Namensänderung des Vereins
Wir sorgen dafür, dass Ihre Anmeldung den rechtlichen Anforderungen entspricht – rechtssicher und zügig, damit Ihr Verein handlungsfähig bleibt.
Warum notarielle Unterstützung wichtig ist
Ein häufiger Irrtum: Viele Ehrenamtliche wissen nicht, welche Vorgänge tatsächlich der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung bedürfen. Fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen führen häufig zu Rückfragen oder Ablehnungen durch das Registergericht – das kostet Zeit, Geld und Nerven.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Ehrenamt braucht Verlässlichkeit – wir sind für Sie da
Gerade im Vereinsleben zählt Vertrauen. Als erfahrene Notarinnen mit Wurzeln in der Region stehen wir Ihnen kompetent und unkompliziert zur Seite – auch bei kurzfristigen Anliegen.
Ob Gründung, Vorstandsanmeldung oder Satzungsfragen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Ideen schnell und rechtssicher Wirklichkeit werden.
FAQs zur notariellen Beglaubigung
Nein, die Gründungsversammlung selbst ist nicht notariell beurkundungspflichtig – wohl aber die Anmeldung zur Eintragung ins Vereinsregister, die eine öffentliche Beglaubigung durch eine Notarin oder einen Notar erfordert.
Die Satzung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (§ 57 BGB) und z. B. Angaben zu Zweck, Namen, Sitz, Eintritt und Austritt der Mitglieder sowie zur Beschlussfassung enthalten. Wir prüfen Ihre Satzung oder helfen bei der Neufassung.
Der neue Vorstand muss dem Vereinsregister über eine notariell beglaubigte Anmeldung mitgeteilt werden. Dafür ist in der Regel ein Protokoll der Mitgliederversammlung erforderlich.
Nach Beglaubigung und Einreichung durch uns hängt die Bearbeitungsdauer vom zuständigen Registergericht ab. In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb weniger Wochen.
Unter bestimmten Umständen ja – etwa bei grober Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen gesetzliche Pflichten. Eine rechtssichere Satzung und korrekte Eintragungen schützen vor unnötigen Risiken.