Übertragungen und Schenkungen

Immobilienübertragung zu Lebzeiten – Vermögen bewusst weitergeben

Immobilie zu Lebzeiten übertragen? Wir beraten Sie rechtssicher zu Schenkungen, Wohnrechten, Rückforderungsrechten und Pflegevorsorge – notariell, kompetent, empathisch.

Was passiert mit meiner Immobilie, wenn ich pflegebedürftig werde?

Diese Frage stellen sich viele Eigentümer:innen – besonders im fortgeschrittenen Alter oder wenn sie für ihre Kinder vorsorgen möchten. Ob Eltern ihren Kindern frühzeitig Vermögen übertragen oder ihre Immobilie vor staatlichem Zugriff im Pflegefall schützen wollen: Eine Übertragung zu Lebzeiten kann sinnvoll sein – muss aber gut durchdacht und professionell begleitet werden.

Gute Gründe für eine Übertragung zu Lebzeiten

Es gibt viele Situationen, in denen eine vorweggenommene Erbfolge über Schenkung sinnvoll ist:

  • Die Familie soll das Elternhaus erhalten – unabhängig von einem möglichen Pflegeheimaufenthalt.
  • Der Generationenwechsel soll steuerlich optimiert werden.
  • Kinder sollen bei Familiengründung, Hausbau oder Existenzgründung unterstützt werden.
  • Immobilien sollen in der Familie bleiben und z. B. vor Pflichtteilsansprüchen geschützt werden.
  • Die Nachfolge auf einen Hof oder in ein Familienunternehmen soll geregelt werden.

Aber wichtig ist: Nicht jede Übertragung ist sinnvoll. Es geht um Vermögen, Sicherheit und Beziehungen. Und um die richtige Balance zwischen dem, was man geben will – und dem, was man behalten sollte.

Schenkung mit Sicherung: Wohnrecht, Nießbrauch, Rückübertragungsrecht

Ein zentrales Anliegen vieler Mandant:innen: Sie möchten schenken – aber nicht schutzlos sein. Als Notarinnen helfen wir Ihnen, Ihre Schenkung mit den passenden Sicherungsmechanismen zu gestalten:

  • Wohnrecht – Sie behalten das Recht, in Ihrer Immobilie zu wohnen, auch wenn sie bereits übertragen wurde.
  • Nießbrauch – Sie nutzen weiterhin alle wirtschaftlichen Vorteile, z. B. Mieteinnahmen.
  • Rückübertragungsrecht – Falls der/die Beschenkte vor Ihnen verstirbt, insolvent wird oder sich der Familienkontakt zerschlägt, kann die Immobilie zurückübertragen werden.
  • Pflegeverpflichtungen – In die Schenkung können auch Pflegeverpflichtungen aufgenommen werden, wenn dies gewünscht ist.

Pflegebedürftigkeit und Sozialamt – was Sie wissen müssen

Viele Mandant:innen bewegt die Frage: „Was ist, wenn ich irgendwann ins Pflegeheim muss?“ Hier gilt der Nachranggrundsatz: Erst wenn das eigene Einkommen und Vermögen aufgebraucht ist, hilft der Staat. Dazu zählen auch Immobilien. Wer Eigentum besitzt, muss dieses gegebenenfalls zur Finanzierung der Pflegekosten einsetzen.
Aber Achtung:
Wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren vor einem Pflegefall verschenkt wurde, kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern und z. B. Rückübertragung oder Wertersatz fordern. Erst nach Ablauf dieser Frist ist das verschenkte Haus grundsätzlich „sicher“.

Nicht jede Schenkung ist sinnvoll

„Geschenkt ist geschenkt“ – dieser Satz gilt auch rechtlich. Einmal übertragene Immobilien gehören nicht mehr Ihnen, sondern dem Beschenkten. Was also, wenn das Kind arbeitslos wird, sich trennt oder die Immobilie verkauft?
Die Antwort: Es kommt auf die vertragliche Gestaltung an. Wir beraten Sie, ob eine Übertragung für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist – und wenn ja, wie Sie Ihre Interessen sichern können.

FAQs zur Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten

Das hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Eine Übertragung kann steuerliche oder familiäre Vorteile bringen, sollte aber gut abgesichert werden – z. B. mit Wohnrecht oder Rückübertragungsrecht.

Wenn zwischen Schenkung und Sozialhilfeantrag weniger als 10 Jahre liegen, kann das Sozialamt unter Umständen die Rückgabe oder Wertersatz verlangen. Nach Ablauf der 10 Jahre ist die Immobilie meist geschützt.

Ja – durch ein notariell gesichertes Wohn- oder Nießbrauchrecht behalten Sie Ihre Nutzungsrechte. Diese Rechte können individuell ausgestaltet werden.

Nur, wenn ein Rückforderungsrecht vertraglich vereinbart wurde – etwa für den Fall, dass der/die Beschenkte verstirbt oder den Kontakt abbricht oder aber ein besonderes schwere Verfehlung auf Seiten des Beschenkten vorliegt.

Nicht zwingend. Aber wer sich frühzeitig mit der Nachfolge befasst, kann gezielter planen – und vermeiden, dass Entscheidungen unter Druck oder fremdbestimmt getroffen werden müssen.

Schenkung mit Weitblick – wir beraten Sie unabhängig und vorausschauend

Als Notarinnen stehen wir Ihnen unparteilich und rechtssicher zur Seite. Wir kennen die familiären, steuerlichen und sozialrechtlichen Zusammenhänge und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, das zu Ihrem Leben und Ihrer Vermögenssituation passt.
Ob Einfamilienhaus, Mietobjekt oder landwirtschaftlicher Hof – wir gestalten die Übertragung individuell, sicher, empathisch und kompetent.

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