Immobilien

Grundstücksrecht – Rechtssicherheit beim Immobilienkauf

Der Kauf oder die Übertragung von Immobilien erfordert eine notarielle Beurkundung

Beim Kauf, Verkauf oder der Übertragung von Grundstücken und Immobilien ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Vertragsgestaltung bis zur Grundbucheintragung.

Unsere Leistungen im Grundstücksrecht:

  • Kaufverträge für Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen
  • Schenkungen und Übertragungen innerhalb der Familie
  • Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten (z. B. Hypotheken, Grundschulden)
  • Eintragung von Dienstbarkeiten (z. B. Wohnrecht, Wegerecht)

Sicher und fair für beide Seiten

Als Notarinnen gestalten wir den Vertrag neutral und sorgen dafür, dass Käufer und Verkäufer ihre Rechte und Pflichten kennen – verständlich und ausgewogen.

FAQs zum Grundstücksrecht

Der Gesetzgeber schreibt die notarielle Beurkundung zur rechtlichen Sicherheit und zum Schutz beider Parteien vor.

Die Auflassung ist die notarielle Erklärung beider Parteien zur Eigentumsübertragung – zwingend für die Grundbuchumschreibung.

Unter bestimmten Voraussetzungen – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen Freibeträge und steuerliche Folgen.

Eine Grundschuld dient der Bank als Sicherheit bei Finanzierungen. Sie wird im Grundbuch eingetragen.

Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt. Wir informieren Sie transparent im Vorfeld.

Lassen Sie uns
persönlich ins Gespräch kommen.

Notarinnen und Rechtsanwältinnen
Janitschke und Grosch-Ahlers

Sie erreichen uns telefonisch unter

T: +49 (0) 5943 567

oder per Mail an info@kanzlei-emlichheim.de.

Hauptstraße 14
49824 Emlichheim

Öffnungszeiten

Mo. , Di. & Do.

8.30 bis 17.30 Uhr

Mi. & Fr.

8.30 bis 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung