Erben und Vererben

Erbrecht – Vorsorgen für das, was bleibt

Notarielle Beratung im Erbrecht: Testament, Erbvertrag, Hofnachfolge oder Pflichtteil – wir gestalten Ihre Nachfolge mit Herz, Verstand und rechtlicher Sicherheit.

Was bleibt, wenn wir gehen?

Das Erbrecht berührt tief persönliche Fragen: Wer soll eines Tages mein Erbe antreten? Wie kann ich für meine Familie sorgen – auch über mein Leben hinaus? Und wie kann ich Streit vermeiden, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann?
Als Notarinnen begleiten wir Sie in dieser sensiblen Thematik mit Fingerspitzengefühl, Unabhängigkeit und juristischer Kompetenz. Wir helfen Ihnen, klare und gerechte Regelungen zu finden – damit das, was Sie aufgebaut haben, in gute Hände gelangt.

Erbrechtliche Regelungen – sinnvoll, individuell, rechtssicher

Ein „letzter Wille“ ist mehr als ein Dokument – er ist ein Akt der Fürsorge. Eine professionelle Gestaltung schützt nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch Ihre Angehörigen vor Unsicherheiten, Streit und unnötigen Belastungen.
Notarielle Leistungen im Erbrecht:

  • Beratung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von lebzeitigen Schenkungen zur Nachfolgeplanung
  • Anträge auf Erbscheine oder europäische Nachlasszeugnisse
  • Erbausschlagungen
  • Hofnachfolge und Übergabeverträge in der Landwirtschaft
  • Regelungen für Patchworkfamilien und nicht verheiratete Paare
  • Pflichtteilsvermeidung oder -absicherung

Für jede Lebenssituation die passende Regelung

Verheiratete Paare mit Kindern

Das gesetzliche Erbrecht sieht eine Erbquote für den Ehepartner und den Rest für die Kinder vor. In vielen Fällen wünschen sich Ehepaare jedoch andere Regelungen – z. B. die Alleinerbschaft des überlebenden Partners. Hier empfiehlt sich ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner Testament), um Sicherheit und Versorgung zu gewährleisten.

Unverheiratete Paare

Unverheiratete Partner erben gesetzlich nicht voneinander. Ohne Erbvertrag oder Testament gehen sie im Erbfall leer aus. Wir unterstützen Sie dabei, durch individuelle Regelungen z. B. Vermögensschutz, Absicherung des Lebenspartners oder gemeinsame Immobilieneigentumsverhältnisse verlässlich zu gestalten.

Patchworkfamilien

In Patchworkfamilien treffen unterschiedliche Lebenslinien und Vermögensinteressen aufeinander. Ohne klare Regelung können ungewollte Ergebnisse entstehen. Wir helfen Ihnen, eine gerechte Nachfolgelösung für alle Beteiligten zu finden – oft über kombinierte Testaments- und Schenkungslösungen.

Personen ohne Kinder

Für Alleinstehende oder kinderlose Ehepaare ist die Frage der Erbfolge besonders offen. Wir beraten Sie, wie Sie z. B. Geschwister, Patenkinder, gemeinnützige Organisationen oder enge Freunde sinnvoll bedenken und gleichzeitig klare Strukturen schaffen können.

Hofnachfolge und Übergabe in der Landwirtschaft

In landwirtschaftlich geprägten Familien steht nicht nur Vermögen, sondern auch Existenz und Tradition auf dem Spiel. Wir gestalten Hofübergabeverträge, die familiäre Interessen, Generationengerechtigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit vereinen – oft in enger Abstimmung mit landwirtschaftlichen Beratern und Steuerkanzleien.

Warum ein notarielles Testament sinnvoll ist

Ein notarielles Testament wird rechtssicher formuliert, beurkundet und beim Zentralen Testamentsregister registriert. Im Erbfall ist kein Erbschein nötig, was Zeit, Kosten und Unsicherheit spart – besonders bei Immobilienbesitz oder Bankkonten. Die notarielle Beratung schützt vor formalen Fehlern, ungewollten Folgen und Streitigkeiten.

FAQs zum notariellen Erbrecht

Ein notarielles Testament ist rechtssicher, schützt vor Formfehlern und spart den Erben die Erbscheinbeantragung – besonders bei Immobilien oder Bankvermögen ein großer Vorteil.

Jeder, der von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte oder komplexere Familienverhältnisse hat (Patchwork, Kinder aus früheren Ehen, unverheiratete Partner etc.), sollte seinen Nachlass individuell regeln.

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht oft nicht den persönlichen Vorstellungen – z. B. bei kinderlosen Paaren oder unverheirateten Lebensgemeinschaften.

Dies erfordert eine sorgfältige Nachfolgeplanung – z. B. durch lebzeitige Übertragungen mit Ausgleichszahlungen, Pflichtteilsverzichtsverträge oder durch steuerlich optimierte Testamentsgestaltung.

Ja – das ist sogar oft empfehlenswert. Durch eine notarielle Übergabe mit klaren Regelungen zu Wohnrecht, Pflegeverpflichtung oder Abfindungen können Streit und Unsicherheiten vermieden werden.

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