Beglaubigungen

Beglaubigungen durch die Notarin – einfach, sicher und rechtswirksam

Sie brauchen eine notarielle Beglaubigung? Wir erklären, was das bedeutet, wann sie notwendig ist und wie Sie schnell und unkompliziert Ihre Beglaubigung erhalten.

„Dafür brauchen Sie eine Beglaubigung.“ – Und was heißt das eigentlich?

Viele Mandant:innen hören diesen Satz zum ersten Mal beim Amt, bei der Bewerbung oder im Kontakt mit Behörden:
„Bitte reichen Sie eine beglaubigte Kopie ein“ oder „Die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein“.
Doch was bedeutet das genau? Und warum ist es notwendig?

Was ist eine notarielle Beglaubigung?

Eine Beglaubigung ist die offizielle Bestätigung durch die Notarin oder den Notar, dass ein bestimmter Inhalt oder eine bestimmte Unterschrift echt, korrekt und unverfälscht ist.

Dabei wird zwischen zwei Arten von Beglaubigungen unterschieden:

Beglaubigung von Kopien (Abschriften, Fotokopien)

Die Notarin bestätigt, dass die Kopie inhaltlich identisch mit dem Original ist – etwa bei:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Zeugnissen
  • amtlichen Dokumenten
  • Verträgen

Beglaubigung einer Unterschrift

Hier wird notariell bestätigt, dass Sie selbst eine bestimmte Erklärung unterschrieben haben – z. B. bei:

  • Vollmachten
  • Erklärungen für Behörden oder Banken
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Vereinsanmeldungen
  • Einwilligungserklärungen

Die notarielle Unterschriftsbeglaubigung ist oft rechtlich zwingend, um eine Erklärung rechtsverbindlich einzureichen – beispielsweise beim Handelsregister oder Grundbuchamt.

Für wen ist eine notarielle Beglaubigung wichtig?

Beglaubigungen betreffen ganz unterschiedliche Lebensbereiche:

  • Schüler:innen, Studierende oder Auszubildende, die beglaubigte Zeugnisse brauchen
  • Eltern, die Urkunden für Kita, Schule oder Auslandsaufenthalte einreichen
  • Unternehmer:innen, die Dokumente beim Registergericht einreichen müssen
  • Privatpersonen, die Vollmachten oder Zustimmungen abgeben wollen
  • Vereine, die Vorstandswechsel dokumentieren müssen

Kurz: Beglaubigungen betreffen (fast) alle – früher oder später.

FAQs zur notariellen Beglaubigung

Eine einfache Kopie kann jeder anfertigen – eine beglaubigte Kopie bestätigt die Notarin als identisch mit dem Original. Sie ist rechtlich verbindlich.

Immer dann, wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie selbst eine Erklärung abgegeben haben – z. B. bei Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen oder Vereinsunterlagen.

Für Kopiebeglaubigungen: Das Originaldokument.
Für Unterschriftsbeglaubigungen: Ein gültiger Ausweis und ggf. der vorbereitete Text.

Notarielle Beglaubigungen sind oft etwas teurer als einfache amtliche Beglaubigungen – dafür aber in viel mehr Fällen rechtlich anerkannt, z. B. im Registerverkehr oder bei Immobilienangelegenheiten.

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