Erbrecht – Ihr gutes Recht auf ein geordnetes Erbe
Das Erbrecht berührt sensible familiäre Strukturen – oft sind emotionale Konflikte und finanzielle Interessen eng miteinander verwoben. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und rechtssichere Gestaltung oder – im Erbfall – eine konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter Berücksichtigung Ihrer familiären Situation.
Die Kanzlei Janitschke Grosch-Ahlers steht Ihnen im Erbfall und bei der Nachlassplanung erfahren und empathisch zur Seite. Als Rechtsanwältinnen und Notarinnen begleiten Christina Janitschke und Ulrike Grosch-Ahlers Sie mit juristischer Fachkenntnis und klarer Strategie.
Erbfall eingetreten – Was nun?
Nach dem Tod eines Angehörigen sind viele rechtliche Fragen zu klären:
Wer erbt was? Was ist mit dem Pflichtteil? Welche Rechte habe ich in einer Erbengemeinschaft?
Wir vertreten Sie engagiert in folgenden Situationen:
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erbscheinverfahren und Auskunftspflichten
- Vermächtnis- und Erbvertragsansprüche
- Streit mit Miterb:innen oder Testamentsvollstrecker:innen
Ziel ist stets eine klare und möglichst außergerichtliche Lösung – notfalls setzen wir Ihre Rechte konsequent vor Gericht durch.
Erbstreit vermeiden – durch kluge Nachlassplanung
Erbstreitigkeiten entstehen häufig dort, wo der Erblasser keine klaren Regelungen getroffen hat. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen sinnvoll und rechtssicher zu regeln – sei es privat oder im unternehmerischen Bereich.
Unsere notariellen und anwaltlichen Leistungen zur Nachlassplanung:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Vorweggenommene Erbfolge & Schenkungen
- Unternehmensnachfolge planen und absichern
- Testamentsvollstreckung & Vorsorgeregelungen
- Absicherung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners
Wir sorgen dafür, dass Ihr Wille im Erbfall zählt – rechtlich wirksam und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.
Notarielle Begleitung durch erfahrene Fachleute
Als Notarinnen erstellen Christina Janitschke und Ulrike Grosch-Ahlers rechtswirksame Testamente, Erbverträge oder Schenkungsverträge und beraten Sie zu Form, Wirkung und steuerlichen Auswirkungen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und absolute Vertraulichkeit.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel Kinder, Ehegatt:innen und Eltern, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Der Anspruch ist in Geld zu leisten.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe hängt vom Wert des Nachlasses ab. Wir berechnen Ihren Anspruch und setzen ihn durch.
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Die Auflösung erfolgt durch Auseinandersetzung – ggf. mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe.
Ein Erbschein ist erforderlich, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt und der Nachweis der Erbenstellung z. B. gegenüber Banken oder Grundbuchämtern notwendig ist.
Ja, durch sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Dies kann steuerliche Vorteile bringen und spätere Erbstreitigkeiten vermeiden. Wir beraten Sie zu sinnvollen Schenkungsmodellen.