Arbeitsrecht – Ihre Rechte im Job sicher durchsetzen
Ob Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in – arbeitsrechtliche Konflikte sind meist mit vielen Emotionen, Unsicherheiten und offenen Fragen verbunden. In solchen Situationen stehen wir von Janitschke Grosch-Ahlers Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz zur Seite.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen individuelle Beratung und starke Vertretung im Arbeitsrecht – sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.
Schnelles Handeln ist entscheidend – kurze Fristen im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gelten oft sehr kurze Fristen, etwa bei Kündigungsschutzklagen. Umso wichtiger ist es, dass Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und erarbeiten eine rechtssichere, auf Ihre Interessen zugeschnittene Lösung.
Beratung mit Fingerspitzengefühl – diskret oder durchsetzungsstark
Je nach Wunsch vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck nach außen oder agieren deeskalierend im Hintergrund – zum Beispiel, wenn Sie als Arbeitgeber:in ein gutes Arbeitsklima erhalten oder als Arbeitnehmer:in eine einvernehmliche Lösung erzielen möchten.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht im Überblick
Wir bieten umfassende Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Themen wie:
- Abmahnung – rechtliche Prüfung, Reaktion oder Erstellung
- Kündigung – Beratung zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
- Kündigungsschutzklage – fristwahrende Einreichung und gerichtliche Vertretung
- Abfindung – Verhandlung und Bewertung
- Aufhebungsvertrag und Befristung – rechtssichere Gestaltung und Prüfung
- Arbeitszeugnis – Erstellung, Korrektur und rechtliche Bewertung
- Beratung von Arbeitgebern und Unternehmen – rechtskonforme Personalführung
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin und Notarin Christina Janitschke ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Ihre direkte Ansprechpartnerin für alle arbeitsrechtlichen Anliegen.
FAQ – Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Sie haben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Lassen Sie das Zeugnis von uns prüfen. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Korrektur oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen, oft ist eine Abfindung aber verhandelbar, z. B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Kündigungsschutzprozesses.
Eine Befristung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Wir prüfen für Sie, ob sie rechtlich haltbar ist.
Ja, wir beraten Unternehmen umfassend – von der Vertragsgestaltung über Abmahnungen bis zur rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen.