Allgemeines Vertragsrecht – Ihre rechtliche Basis in sicheren Händen
Im Alltag begegnen wir dem allgemeinen Vertragsrecht häufiger, als viele denken: Beim Abschluss von Verträgen, beim Kauf eines Autos oder bei Streitigkeiten rund um Verträgen aller Art. Das sogenannte allgemeine Vertragsrecht ist das Fundament für viele alltägliche Rechtsbeziehungen. Ob Kaufvertrag, Werkvertrag oder Schadensersatzanspruch – rechtliche Klarheit schützt vor unangenehmen Überraschungen.
In unserer Kanzlei Janitschke Grosch-Ahlers in Emlichheim beraten wir Sie kompetent und praxisnah bei allen zivilrechtlichen Fragestellungen.
Vertragsrecht – klare Regelungen für rechtssichere Vereinbarungen
Ob beim Kauf eines Fahrzeugs, dem Bauvertrag mit einem Handwerksbetrieb oder einem privaten Darlehensvertrag – Verträge sind überall. Wir gestalten, prüfen und optimieren Ihre Verträge, damit Ihre Interessen geschützt sind und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Unsere Leistungen im Vertragsrecht:
- Entwurf und Prüfung individueller Verträge
- Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche
- Rücktrittsrechte und Anfechtung
Kaufrecht – Rechte bei mangelhaften Waren und Vertragsstörungen
Im Kaufrecht treten häufig Probleme auf, etwa bei mangelhaften Produkten, Lieferverzögerungen, Zahlungsausfällen oder unklaren Zahlungsbedingungen.
Typische Themen:
- Sachmängelgewährleistung
- Rücktritt, Minderung, Nachbesserung
- Online-Kaufverträge und Fernabsatzrecht
- Kaufpreisforderungen und Verzug
Gewährleistungsrechte beim Autokauf – Ihre Rechte kennen
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt bei Gewährleistungsfragen rund um den Autokauf.
Ob Gebraucht- oder Neuwagen – oft treten Mängel erst nach der Übergabe auf. Wir prüfen für Sie, ob ein Sachmangel vorliegt, welche Rechte Sie geltend machen können (Nachbesserung, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz) und wie die gesetzlichen Fristen einzuhalten sind.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht ist Christina Janitschke Ihre direkte Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um Kauf, Mängel und Garantie bei Fahrzeugen.
Werkvertragsrecht – Ihre Rechte bei Handwerkerleistungen
Wenn eine Werkleistung nicht vertragsgemäß erbracht wird oder der Werklohn nicht gezahlt wird, beraten und vertreten wir sowohl Auftraggeber:innen als auch Auftragnehmer:innen.
Beispiele aus der Praxis:
- Baumängel und Nachbesserungsansprüche
- Werklohnforderungen und Zahlungsstreitigkeiten
- Abnahmeverweigerung und Sicherheiten
Schadensersatzrecht – Ausgleich für erlittene Schäden
Nicht immer läuft alles wie geplant. Wenn jemand Ihre Rechte verletzt oder Sie durch ein Verhalten einen Schaden erleiden, prüfen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Typische Fallkonstellationen:
- Verkehrsunfälle und Personenschäden
- Vertragsverletzungen mit Folgeschäden
- Haftung bei Gefährdungstatbeständen
- Schmerzensgeldforderungen
FAQ – Häufige Fragen zum allgemeinen Vertragsrecht
Beim Kaufrecht geht es um den Erwerb von Sachen, beim Werkvertragsrecht um die Herstellung eines Werkes – z. B. bei Bauleistungen oder Reparaturen.
Ein Rücktritt ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Pflichten nicht erfüllt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Vertragstyp – wir beraten Sie individuell.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe. Bei Bauwerken sind es fünf Jahre. Es kommt auf den Vertrag und die Art der Sache an.
Grundsätzlich trägt die geschädigte Person die Beweislast. Wir helfen Ihnen, den Sachverhalt rechtssicher aufzuarbeiten und Beweise zu sichern.
Nein, die meisten Verträge benötigen keine notarielle Form. Nur bestimmte Verträge – z. B. Immobilienkaufverträge – müssen notariell beurkundet werden. Wir klären Sie auf.